Weiterbildung
(Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinie
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.
Für jeden Arzt/ jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Richtlinien, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher. (Quelle: Bundesärztekammer, http://www.baek.de)
Weitere Informationen | Größe |
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(Muster-)Logbuch über die Facharztweiterbildung Herzchirurgie | 556.35 KB |
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2003, Stand: 25.06.2010 | 603.94 KB |
(Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (MWBO 2003), Stand: 28.03.2008 | 1.75 MB |