Weiterbildung

(Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinie

In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.

Für jeden Arzt/ jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Richtlinien, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher. (Quelle: Bundesärztekammer, http://www.baek.de)

Weitere Informationen Größe
(Muster-)Logbuch über die Facharztweiterbildung Herzchirurgie 556.35 KB
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2003, Stand: 25.06.2010 603.94 KB
(Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (MWBO 2003), Stand: 28.03.2008 1.75 MB